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An- und Abmelden, Umzug
Die Frist für eine Adressänderung (Zu- und Wegzüge, ebenfalls innerhalb
Rüdlingen) beträgt 8 Tage.
Anmelden
Wer
sich in der Gemeinde niederlässt, hat sich persönlich bei der
Einwohnerkontrolle anzumelden.
Folgende Unterlagen sollten Sie dazu mitbringen
Heimatschein, Familienbüchlein, Militärdienstbüchlein,
Zivilschutzbüchlein, Bestätigung der Krankenkasse, AHV-Ausweis
Reisepass und Ausländerausweis sowie Arbeitszusicherung des Migrationsamtes,
sofern vorhanden Familienbüchlein, AHV-Ausweis, Bestätigung der
Krankenkasse
Abmelden
Bei
einem Wegzug aus Rüdlingen sollten Sie folgende Unterlagen mitbringen
Schriftenempfangsschein, Militärdienstbüchlein, Zivilschutzbüchlein
Reisepass und
Ausländerausweis
Bei schriftlicher Abmeldung wird für die Nachsendung der Ausweise
eine Gebühr erhoben.
Umzug innerhalb Rüdlingen
Ein Umzug innerhalb der Gemeinde muss ebenfalls innert 8 Tagen gemeldet
werden.
Folgende Unterlagen sollten Sie dazu mitbringen:
Schriftenempfangsschein, Militärdienstbüchlein, Zivilschutzbüchlein
Reisepass, Ausländerausweis
Ausweise, Bestätigungen, Zeugnisse
Die Einwohnerkontrolle stellt folgende Ausweise, Bestätigungen und
Zeugnisse aufgrund schriftlicher, telefonischer oder persönliche
Bestellung aus. Bei persönlicher Vorsprache ist ein Identitätsausweis
sowie die entsprechende Gebühr mitzubringen, bei Postzustellung wird
eine Rechnung (Zuschlag Fr. 5.--, Erhalt nach 5 Tagen) beigelegt.
Wohnsitzbestätigung Fr. 20.—
Lebensbestätigung Fr. 20.—
Handlungsfähigkeitszeugnis Fr. 20.—
Heimatausweis Fr. 20.—
Bestellung möglich via
Onlineschalter
Identitätskarte
Die Identitätskarte ist persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle zu
beantragen.
Mitzubringen sind:
-
aktuelles Foto (neutraler Hintergrund) Die Breite des Kopfes muss
ca. 20 mm, die Höhe des Gesichts ca. 25 mm einnehmen. Das Porträt
muss im Foto zentriert sein.
-
alte Identitätskarte
-
Fr.
70.-- für Erwachsene (Gültigkeit 10 Jahre
)
(Fr. 138.00 bei gleichzeitiger Bestellung von Pass und ID)
-
Fr.
35.-- für Kinder unter 3 Jahren (Gültigkeit 3 Jahre)
-
Fr.
35.-- für
Jugendliche
von 3 bis 18 Jahre (Gültigkeit 5 Jahre)
(Fr. 73.00 bei gleichzeitiger Bestellung von Pass und ID)
-
Minderjährige benötigen ausserdem die schriftliche Zustimmung des
Inhabers/der Inhaberin der elterlichen Gewalt.
-
Ein
Kartenverlust ist der Kantonspolizei zu melden. Für die Beantragung
einer neuen Karte ist die Verlustmeldung der Kantonspolizei
mitzubringen.
Pass
Der Pass ist persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle zu
beantragen.
Mitzubringen sind:
-
aktuelles Foto (neutraler Hintergrund) Die Breite des Kopfes muss
ca. 20 mm, die Höhe des Gesichts ca. 25 mm einnehmen. Das Porträt
muss im Foto zentriert sein.
-
Fr.
125.00 für den Erwachsene (Gültigkeit 10 Jahre)
(Fr. 138.00 bei gleichzeitiger Bestellung von Pass und ID)
siehe
www.fedpol.ch
-
Fr.
60.-- für Kinder unter 3 Jahren (Gültigkeit 3 Jahre)
-
Fr.
60.-- für
Jugendliche
von 3 bis 18 Jahre (Gültigkeit 5 Jahre)
(Fr. 73.00 bei gleichzeitiger Bestellung von Pass und ID)
Reise in und durch die USA: Was braucht es?
Einen Schweizer Pass mit biometrischen Daten wird es frühestens ab dem
1. September 2006 geben. Dies hat der Bundesrat am 13. April 2005
beschlossen. Die Ausstellung biometrischer Pässe soll vorerst in einem
Pilotprojekt erfolgen, während dem Schweizerinnen und Schweizer auf
freiwilliger Basis in einer von etwa fünf speziell ausgerüsteten
Antragsstellen biometrische Danten erfassen lassen können, falls sie
tatsächlich einen solchen Pass benötigen. In erster Linie werden solche
Pässe jenen Personen ausgestellt, die tatsächlich einen biometrischen
Ausweis benötigen - z.B. weil sie nach dem 26. Oktober 2005 in die USA
reisen wollen und nicht über einen maschinenlesbaren Pass (Modell 2003)
verfügen, welcher vor dem 26. Oktober 2005 ausgestellt wurde.
Wer
tatsächlich einen Pass mit biometrischen Daten braucht, muss zuerst auf
seiner Einwohnerkontrolle vorsprechen, wo eine Identitätsabklärung
vorgenommen wird. Anschliessend müssten bei einer speziellen
Antragsstelle die biometrischen Daten erfasst werden.
Wer
den Pass 03 noch will, da er nach dem 26. Oktober 2005 in die USA reist,
sollte ihn möglichst bald bei seiner Wohnsitzgemeinde bestellen -
spätestens aber bis Mitte September, damit der Pass noch vor dem 26.
Oktober 2005 ausgestellt werden kann.
Wochenaufenthalterin / Wochenaufenthalter
Wer in der Gemeinde Logis nimmt, ohne seinen auswärtigen Wohnsitz
aufzugeben, zwecks
-
Studienaufenthalt
-
befristeter Arbeitsaufenthalt/Lehre
-
Saison- bzw. Sommer- und Winteraufenthalt
-
Hotel- oder Pensionsaufenthalt
-
Heim-, Anstalts- oder Klinikaufenthalt
hat sich bei der Einwohnerkontrolle anzumelden und einen Heimatausweis
oder Interimsausweis der Wohnsitzgemeinde zu hinterlegen. Die
Jahresgebühr für den Wochenaufenthalt beträgt Fr. 40.--.
AHV-Zweigstelle
Als Zweigstelle der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Schaffhausen
erbringt die AHV-Zweigstelle folgende Dienstleistungen:
-
Erfassen von Selbständigerwerbenden, juristischen Personen und
Nichterwerbstätigen
-
Annahmestelle für An- und Abmeldungen für AHV- und IV-Renten sowie
Hilflosenentschädigungen
-
Allg. Auskunftsstelle für Fragen zur AHV und IV
Im weiteren können in diesen Bereichen verschiedene Merkblätter bezogen
werden.
Schiessplan 2005
Die Schiesssaison beginnt ca. Ende März und dauert bis Anfang Oktober.
Das "Obligatorische" muss jeweils bis Ende August erfüllt werden.
Schiessprogramm beim
Schiessverein erhältlich
Militärische Anmeldung, Abmeldung und Adressänderung
Für die Meldepflicht besteht eine Frist von 14 Tagen. Das Dienstbüchlein
ist dem Kreiskommando Schaffhausen, Randenstrasse 34, Postfach 28, 8204
Schaffhau-sen abzugeben oder zu
senden.
Zivilschutzstelle
Die Zivilschutzstelle ist das administrative Vollzugsorgan der Behörde
für die der Gemeinde durch Gesetz übertragenen Verwaltungsaufgaben im
Zivilschutz. Sie ist für die Umsetzung der Schutzdienstpflicht zuständig
und erteilt Auskünfte und Informationen in allen Zivilschutzbelangen.
Auskunft:
Amt für Militär
und Zivilschutz, Randenstrasse 34, 8200 Schaffhausen Telefon 052 632 75
76, Fax 052 625 80 31
Fundbüro
Im Fundbüro werden alle gefundenen Gegenstände 5 Jahre aufbewahrt.
Das Fundbüro befindet sich im Gemeindehaus, Mitteldorf 30, 8455
Rüdlingen .
Hundekontrolle
Für alle mindestens 3 Monate alten Hunde muss jährlich eine Abgabe
(Hundesteuer) entrichtet werden. Ein nach der ordentlichen Kontrolle
gekaufter oder 3 Monate alter Hund ist innert 14 Tagen zu versteuern.
Nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen ist in der Schweiz keine
Tollwutschutzimpfung mehr vorgeschrieben. Trotzdem sind wir Ihnen
dankbar, wenn das tierärztliche Impfzeugnis am Schalter vorgewiesen
wird. Die Hundemarke ist jährlich jeweils bis Ende Februar einzulösen.
Die jährliche Gebühr beträgt Fr. 70,-- für den ersten Hund und Fr.
120,-- für jeden weiteren Hund.
Die Hundemarken können bei der Gemeindeverwaltung bezogen
werden.
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