Die Gemeinde Rüdlingen ... immer einen Besuch wert!

 

was ist zu tun ...  
 

An- und Abmelden, Umzug

Die Frist für eine Adressänderung (Zu- und Wegzüge, ebenfalls innerhalb Rüdlingen) beträgt 8 Tage.

 

Anmelden

Wer sich in der Gemeinde niederlässt, hat sich persönlich bei der Einwohnerkontrolle anzumelden.

Folgende Unterlagen sollten Sie dazu mitbringen

  • Schweizer:

Heimatschein, Familienbüchlein, Militärdienstbüchlein, Zivilschutzbüchlein, Bestätigung der Krankenkasse, AHV-Ausweis

  • Ausländer:

Reisepass und Ausländerausweis sowie Arbeitszusicherung des Migrationsamtes, sofern vorhanden Familienbüchlein, AHV-Ausweis, Bestätigung der Krankenkasse

 

Abmelden

Bei einem Wegzug aus Rüdlingen sollten Sie folgende Unterlagen mitbringen

  • Schweizer:

Schriftenempfangsschein, Militärdienstbüchlein, Zivilschutzbüchlein

  • Ausländer:

Reisepass und Ausländerausweis

Bei schriftlicher Abmeldung wird für die Nachsendung der Ausweise eine Gebühr erhoben.

 

Umzug innerhalb Rüdlingen

Ein Umzug innerhalb der Gemeinde muss ebenfalls innert 8 Tagen gemeldet werden.

Folgende Unterlagen sollten Sie dazu mitbringen:

  • Schweizer:

Schriftenempfangsschein, Militärdienstbüchlein, Zivilschutzbüchlein

  • Ausländer:

Reisepass, Ausländerausweis

 

Ausweise, Bestätigungen, Zeugnisse

Die Einwohnerkontrolle stellt folgende Ausweise, Bestätigungen und Zeugnisse aufgrund schriftlicher, telefonischer oder persönliche Bestellung aus. Bei persönlicher Vorsprache ist ein Identitätsausweis sowie die entsprechende Gebühr mitzubringen, bei Postzustellung wird eine Rechnung (Zuschlag Fr. 5.--, Erhalt nach 5 Tagen) beigelegt.

Wohnsitzbestätigung Fr. 20.—

Lebensbestätigung Fr. 20.—

Handlungsfähigkeitszeugnis Fr. 20.—

Heimatausweis Fr. 20.—

Bestellung möglich via Onlineschalter

  

Identitätskarte

Die Identitätskarte ist persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle zu beantragen.

Mitzubringen sind:

  • aktuelles Foto (neutraler Hintergrund) Die Breite des Kopfes muss ca. 20 mm, die Höhe des Gesichts ca. 25 mm einnehmen. Das Porträt muss im Foto zentriert sein.
  • alte Identitätskarte
  • Fr. 70.-- für Erwachsene (Gültigkeit 10 Jahre )
    (Fr. 138.00 bei gleichzeitiger Bestellung von Pass und ID)
  • Fr. 35.-- für Kinder unter 3 Jahren (Gültigkeit 3 Jahre)
  • Fr. 35.-- für Jugendliche von 3 bis 18 Jahre (Gültigkeit 5 Jahre)
    (Fr. 73.00 bei gleichzeitiger Bestellung von Pass und ID)
  • Minderjährige benötigen ausserdem die schriftliche Zustimmung des Inhabers/der Inhaberin der elterlichen Gewalt.
  • Ein Kartenverlust ist der Kantonspolizei zu melden. Für die Beantragung einer neuen Karte ist die Verlustmeldung der Kantonspolizei mitzubringen.

 

Pass

Der Pass ist persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle zu beantragen.

Mitzubringen sind:

  • aktuelles Foto (neutraler Hintergrund) Die Breite des Kopfes muss ca. 20 mm, die Höhe des Gesichts ca. 25 mm einnehmen. Das Porträt muss im Foto zentriert sein.
  • Fr. 125.00 für den Erwachsene (Gültigkeit 10 Jahre)
    (Fr. 138.00 bei gleichzeitiger Bestellung von Pass und ID)

    siehe
    www.fedpol.ch
  • Fr. 60.-- für Kinder unter 3 Jahren (Gültigkeit 3 Jahre)
  • Fr. 60.-- für Jugendliche von 3 bis 18 Jahre (Gültigkeit 5 Jahre)
    (Fr. 73.00 bei gleichzeitiger Bestellung von Pass und ID)

Reise in und durch die USA: Was braucht es?

Einen Schweizer Pass mit biometrischen Daten wird es frühestens ab dem 1. September 2006 geben. Dies hat der Bundesrat am 13. April 2005 beschlossen. Die Ausstellung biometrischer Pässe soll vorerst in einem Pilotprojekt erfolgen, während dem Schweizerinnen und Schweizer auf freiwilliger Basis in einer von etwa fünf speziell ausgerüsteten Antragsstellen biometrische Danten erfassen lassen können, falls sie tatsächlich einen solchen Pass benötigen. In erster Linie werden solche Pässe jenen Personen ausgestellt, die tatsächlich einen biometrischen Ausweis benötigen - z.B. weil sie nach dem 26. Oktober 2005 in die USA reisen wollen und nicht über einen maschinenlesbaren Pass (Modell 2003) verfügen, welcher vor dem 26. Oktober 2005 ausgestellt wurde.

Wer tatsächlich einen Pass mit biometrischen Daten braucht, muss zuerst auf seiner Einwohnerkontrolle vorsprechen, wo eine Identitätsabklärung vorgenommen wird. Anschliessend müssten bei einer speziellen Antragsstelle die biometrischen Daten erfasst werden.

Wer den Pass 03 noch will, da er nach dem 26. Oktober 2005 in die USA reist, sollte ihn möglichst bald bei seiner Wohnsitzgemeinde bestellen - spätestens aber bis Mitte September, damit der Pass noch vor dem 26. Oktober 2005 ausgestellt werden kann.

 

Wochenaufenthalterin / Wochenaufenthalter

Wer in der Gemeinde Logis nimmt, ohne seinen auswärtigen Wohnsitz aufzugeben, zwecks

  • Studienaufenthalt
  • befristeter Arbeitsaufenthalt/Lehre
  • Saison- bzw. Sommer- und Winteraufenthalt
  • Hotel- oder Pensionsaufenthalt
  • Heim-, Anstalts- oder Klinikaufenthalt

hat sich bei der Einwohnerkontrolle anzumelden und einen Heimatausweis oder Interimsausweis der Wohnsitzgemeinde zu hinterlegen. Die Jahresgebühr für den Wochenaufenthalt beträgt Fr. 40.--.

 

AHV-Zweigstelle

Als Zweigstelle der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Schaffhausen erbringt die AHV-Zweigstelle folgende Dienstleistungen:

  • Erfassen von Selbständigerwerbenden, juristischen Personen und Nichterwerbstätigen
  • Annahmestelle für An- und Abmeldungen für AHV- und IV-Renten sowie Hilflosenentschädigungen
  • Allg. Auskunftsstelle für Fragen zur AHV und IV

Im weiteren können in diesen Bereichen verschiedene Merkblätter bezogen werden.

 

Schiessplan 2005 

Die Schiesssaison beginnt ca. Ende März und dauert bis Anfang Oktober. Das "Obligatorische" muss jeweils bis Ende August erfüllt werden.

Schiessprogramm beim Schiessverein erhältlich

 

Militärische Anmeldung, Abmeldung und Adressänderung

Für die Meldepflicht besteht eine Frist von 14 Tagen. Das Dienstbüchlein ist dem Kreiskommando Schaffhausen, Randenstrasse 34, Postfach 28, 8204 Schaffhau-sen abzugeben oder zu senden.

 

Zivilschutzstelle

Die Zivilschutzstelle ist das administrative Vollzugsorgan der Behörde für die der Gemeinde durch Gesetz übertragenen Verwaltungsaufgaben im Zivilschutz. Sie ist für die Umsetzung der Schutzdienstpflicht zuständig und erteilt Auskünfte und Informationen in allen Zivilschutzbelangen.

Auskunft:
Amt für Militär und Zivilschutz, Randenstrasse 34, 8200 Schaffhausen Telefon 052 632 75 76, Fax 052 625 80 31

 

Fundbüro

Im Fundbüro werden alle gefundenen Gegenstände 5 Jahre aufbewahrt.

Das Fundbüro befindet sich im Gemeindehaus, Mitteldorf 30, 8455 Rüdlingen .

 

Hundekontrolle

Für alle mindestens 3 Monate alten Hunde muss jährlich eine Abgabe (Hundesteuer) entrichtet werden. Ein nach der ordentlichen Kontrolle gekaufter oder 3 Monate alter Hund ist innert 14 Tagen zu versteuern. Nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen ist in der Schweiz keine Tollwutschutzimpfung mehr vorgeschrieben. Trotzdem sind wir Ihnen dankbar, wenn das tierärztliche Impfzeugnis am Schalter vorgewiesen wird. Die Hundemarke ist jährlich jeweils bis Ende Februar einzulösen. Die jährliche Gebühr beträgt Fr. 70,-- für den ersten Hund und Fr. 120,-- für jeden weiteren Hund.

Die Hundemarken können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

 

 

 

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Stand: 03.07.07

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